NOTARIAT

Auf dem Gebiet des Notariats stehen wir Ihnen bei Planung und Durchführung sämtlicher Rechtsgeschäfte als erfahrene und engagierte Partner zur Verfügung. Insbesondere bei komplizierten Vorgängen und folgenreichen Verträgen gehört zu unserem Leistungsspektrum selbstverständlich auch eine vertrauensvolle persönliche Beratung durch unsere Notarinnen und Notare.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Entwurf und Beurkundung von Verträgen aller Art:
    Grundstückskaufverträge, Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen, Überlassungsverträge, Schenkungsverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Erschließungsverträge, Erbbaurechtsverträge, Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Testamente
  • Vorsorgevollmachten nebst Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Verwahrungsgeschäfte
  • Beglaubigungen
  • Bestellung von Grundschulden
  • Schenkung und vorgezogene Erbregelungen
  • Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge
  • Eheverträge

Anders als ein Rechtsanwalt ist ein Notar zur Neutralität verpflichtet und agiert als eigenständiges Organ der Rechtspflege unabhängig von seinem Auftraggeber. Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung als auch die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung. Selbstverständlich gehört zur Durchführung des Beurkundungsgeschäfts auch die praktische Abwicklung des Vorgangs.

Ansprechpartner

Dr. Horst Jurkschat