Allgemeines Vertragsrecht

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts. Hierzu gehören insbesondere Streitigkeiten aus Kauf- und Werk- und Darlehensverträgen sowie die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen.

Um aus Unternehmersicht Streitigkeiten vorzubeugen, entwerfen wir für Sie juristisch abgesicherte Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die im Streitfall einer gerichtlichen Kontrolle standhalten.

Ansprechpartner

Dr. Horst Jurkschat

Jan-Friedrich Witt

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