Allgemeines Vertragsrecht
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts. Hierzu gehören insbesondere Streitigkeiten aus Kauf- und Werk- und Darlehensverträgen sowie die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen.
Um aus Unternehmersicht Streitigkeiten vorzubeugen, entwerfen wir für Sie juristisch abgesicherte Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die im Streitfall einer gerichtlichen Kontrolle standhalten.