Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Gebiet des Mietrechts bildet einen der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen der Geschäfts- und Wohnraummiete sowohl aus Vermieter- als aus Mietersicht.

Typische Streitfälle betreffen

  • Mietrückstände
  • Kündigungen und Räumungsklagen
  • Rückzahlung von Mietkautionen
  • Mietmängel
  • Schönheitsreparaturen
  • Betriebskostenabrechnungen

In vielerlei Hinsicht sind die gesetzlichen Regelungen kompliziert und unübersichtlich, Kündigungen von Mietverhältnissen können aus vielerlei Gründen unwirksam sein. Eine rechtzeitige fundierte Beratung kann vielen Folgeschwierigkeiten vorbeugen.

Ansprechpartner

Dr. Horst Jurkschat

Jan-Friedrich Witt

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