Testamentsvollstreckung

Als zertifizierte Testamentsvollstrecker können wir im Auftrag des Erblassers nach dem Erbfall den Nachlass regeln und abwickeln.

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Ziele vor Augen:

  • Zunächst die gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses
  • Schutz des Vermögens
  • Erhaltung des Familienfriedens
  • Finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder.

Diese Ziele des Erblassers lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Wenn die Erben alles selbst zu regeln haben, kann es auch bei den bestformuliertesten Testamenten zu Problemen kommen. Für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sprechen also einige gute Gründe:

  • Arbeitsentlastung für die Erben
  • Friedensstiftung
  • Durchsetzung des Erblasserwillens
  • Minderjährigenschutz
  • Schutz Behinderter
  • Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern (§ 2214 BGB)

Gerne stehen wir Ihnen auch auf diesem Gebiet mit einer vertrauensvollen Beratung zur Verfügung und können aus unseren Erfahrungen gemeinsam mit Ihnen herausfinden, ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist.

Ansprechpartner

Dr. Horst Jurkschat

Jan-Friedrich Witt

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