Arbeitsrecht

Als Arbeitnehmer ist der eigene Arbeitsplatz nicht selten die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz, als Unternehmer bildet der Bereich Personal häufig den größten Kostenfaktor und gleichzeitig den wichtigsten Baustein des unternehmerischen Erfolges.

Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Bereichen insbesondere bei

  • Kündigungsschutzklagen
  • Entfristungsklagen
  • Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Prüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
  • Vorbereitung von Umstrukturierungen und Personalveränderungen

Hierbei berücksichtigen wir die typischerweise hohe Dringlichkeit in arbeitsrechtlichen Streitfällen und schließen Vergleich nur dort, wo es für Sie sinnvoll ist.

Viele Kündigungen sind aus verschiedenen Gründen unwirksam. Arbeitnehmer haben dies innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gerichtlich geltend zu machen.

Ansprechpartner

Jan-Friedrich Witt

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